Ehrenordnung

Präambel

Der Sportverein Rhumspringe (SVR) versucht eine sportliche Gemeinschaft zu verwirklichen, die uns offen für Geselligkeit und Freundschaft in der Gegenwart findet, uns aber auch darüber hinaus verbinden soll.
Aktive und passive, junge und alte Mitglieder – im SVR vereint – sollen den Sport in Liebe tun und sich um eine couragierte christliche Lebensführung bemühen.

Ehrung der Mitglieder bei 25-jähriger und 50-jähriger Mitgliedschaft (und darauf folgend im 10-Jahres-Rhythmus) im Verein

Die Urkunde wird grundsätzlich auf dem Sportball und der Mitgliederversammlung mit Nadel (für 25-jährige und 50-jährige Mitgliedschaft) überreicht, nicht Anwesende werden erwähnt. Sollten das Mitglied an beiden Veranstaltungen nicht teilnehmen können, wird die Ehrung zugestellt.

Ehrung besonderer sportlicher Leistungen auf Landes- und Bundesebene

Verfahren wie vor. Der Spartenleiter meldet bis zum 15.12. die Namen an ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands.

Gratulation zu Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldenen Hochzeiten, Diamantene Hochzeiten, Eiserne Hochzeit

Bei noch aktiver Spartenbeteiligung des Mitgliedes übernimmt die Sparte die Gratulation für den Vorstand mit. Der Betrag von 25 € pro Mitglied ist mit der Überreichung einer Ehrengabe (z.B. Blumen, bei entsprechender Einladung) zu verbinden.

Kranken- und Krankenhausbesuche bei schwerer, nicht altersbedingter Krankheit (Unfall, OP)

Vorrangig bleibt das soziale Engagement und die Wahrnehmung von Verantwortung eines jeden einzelnen Mitgliedes gefordert, entsprechende Krankenbesuche (insbesondere innerhalb der eigenen Generation) wahrzunehmen.

Gratulation zum 60., 70., 80., 90. und 100. Geburtstag

Auf Einladung des Mitgliedes ist in diesem Fall die Übergabe eines Geschenkes im Wert von ca. 10 € vorzusehen (z.B. Blumen, Schnaps, Mettwurst, usw.).

Übergabe einer Beileidskarte beim Tod eines Mitgliedes einschl. 20 €

Bestellung einer hl. Messe (mit Namen) Anfang Oktober jeden Jahres (Gründungsdatum des Vereins).

Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft kann auf Vorschlag des Vorstands und nach Ernennung durch die Mitgliederversammlung ausgesprochen werden. Das Mitglied kann in diesem Fall von der Zahlung des Beitrags freigestellt werden. Als Kriterien können und sollten langjährige Vorstandsarbeit bzw. ehrenamtliches Engagement für den Verein Voraussetzung sein. Ferner sind besondere oder herausragende Verdienste für den Verein zu beachten. Langjährige Mitgliedschaft kann ebenfalls berücksichtigt werden. Das Mindestalter für die Verleihung der Ehrung ist in diesem Fall die Vollendung des 65. Lebensjahres und/oder 50-jährige Mitgliedschaft.
Die Ernennung einer/eines Ehrenvorsitzenden erfolgt ebenfalls auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung. Die/der Ehrenvorsitzende kann von der Beitragszahlung befreit werden.

 

Sämtliche Aufgaben und Leistungen sind Kann-Leistungen. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
Der Vorstand kann eine abweichende Entscheidung treffen.

Gemeinsame Sportveranstaltungen des Vereins sollen gepflegt werden. Die/der Mitgliederwart/in hat vorrangig die Aufgabe, die Ehrenordnung umzusetzen. Ferner soll er/sie bei Sonderaktionen mitwirken (z. B. Benefiz, Preisskat, Wandertag, u. a.).

Die Ehrenordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung und wurde in der vorliegenden Form von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 05. Februar 2009 verabschiedet.