Beitragsordnung

Präambel

Der Sportverein Rhumspringe (SVR) versucht eine sportliche Gemeinschaft zu verwirklichen, die uns offen für Geselligkeit und Freundschaft in der Gegenwart findet, uns aber auch darüber hinaus verbinden soll. Aktive und passive, junge und alte Mitglieder – im SVR vereint – sollen den Sport in Liebe tun. Um dies in Form von sportlichen Aktivitäten und gem. § 2 der Vereinssatzung zu realisieren, ist die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen unerlässlich. Dabei sollen insbesondere Jugendliche, Familien und Aktive, die ja den Verein nach Außen vertreten, durch die Solidargemeinschaft gefördert werden.

§ 1 Beitragspflicht

  1. Jedes Mitglied ist zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet.
  2. Die Ehrenordnung vom 05.02.2009, ergänzt durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.02.2010, enthält Regelungen zu den Beiträgen für Ehrenmitglieder.

§ 2 Beitragserhebung

  1. Die Beitragshebung erfolgt einmal Jährlich im Voraus zum ersten Werktag im März (gem. Beschluss der MV vom 08.02.2014).
  2. Sollte ein Mitglied im laufenden Jahr in den Verein eintreten, so wird der Beitrag anteilig nach Monaten erhoben, ab dem Monat des Eintritts.

§ 3 Beiträge

  1. Der Beitrag im Verein setzt sich aus 2 Bausteinen zusammen, dem Grundbeitrag (dient zu Deckung der Vereinsarbeit und Unterhaltung der Sportanlagen) und dem Sportbeitrag (dient zur Deckung der sportlichen Aktivitäten des Vereins). Es findet eine Unterscheidung in aktiver Beitrag (Teilnahme an mindestens 5 und mehr Übungseinheiten des Vereins im Jahr), passiver Beitrag, Jugendbeitrag (bis 20 Jahre) und Beitrag für Ehrenmitglieder statt.
  2. Spartenspezifische Beiträge können durch die Sparten in der Spartenversammlung festgelegt werden.

§ 4 Rabatte

  1. Rabatte werden für Familien (Mutter, Vater, Kind 1 usw. (Jugendbeitrag bis 20 Jahre)), Ehe- und Lebenspartner und Ehrenmitglieder gewährt.
  2. Bei Familien und Ehe- und Lebenspartnern muss jeweils einer der genannten den jeweiligen Höchstbeitrag zahlen, der Partner erhält den Partnerbeitrag.
  3. Familien wird ein Zusatzrabatt für passive Partner, sowie ab dem 3 Kind gewährt.
  4. Die Rabatte können von den genannten Mitgliedergruppen in Anspruch genommen werden.
  5. Der Familienrabatt erlischt mit dem 20 Geburtstag des/der Kindes(r).

Die Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung und wurde in der vorliegenden Form von der ordentlichen Mitgliederversammlung am 07. Februar 2015 verabschiedet.

Jahresbeiträge im SV Rhumspringe lt. Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 07.02.2015.

Standardbeiträge Grundbeitrag:12,00 Euro (Monat: 1,00 Euro)
Aktiver Beitrag: 80,00 Euro (Monat: 6,67 Euro)
Passiver Beitrag: 36,00 Euro( Monat: 3,00 Euro)
Jugendbeitrag: 36,00 Euro (Monat: 3,00 Euro)
Ehrenmitglieder: 20,00 Euro (Monat: 1,67 Euro)

Rabatte:
Grundbeitrag: 8,00 Euro( Monat: 0,67 Euro)
Familie aktiv: 60,00 Euro (Monat: 5,00 Euro)
Partnerbeitrag: 40,00 Euro (Monat: 3,33 Euro)
Familie passiv: 20,00 Euro (Monat: 1,67 Euro)
Kind 1 & 2: 20,00 Euro (Monat: 1,67 Euro)
ab Kind 3: 4,00 Euro (Monat: 0,33 Euro)

Achtung!

Der Beitrag besteht aus dem Grundbeitrag und dem Sportbeitrag.
Die Abbuchung erfolgt als Jahresbeitrag zum ersten Werktag im März.
Bei Neueintritt nach Monaten, ab dem Monat des Eintritts.

Beispiele:

Status     Beitrag       Grundbeitrag        Gesamtbeitrag / Jahr
Aktiv       80,00 €            12, 00 €                     92,00 €
Passiv       36,00 €            12,00 €                    48,00 €
Jugend       36,00€            12,00 €                    48,00 €
Ehrenmitglieder      20,00 €            12,00 €                    32,00 €